Ihre Aufgaben:
* Vorbereitung und Durchführung von Prüf- und Messaufgaben mit Hilfe von Messmitteln oder Messmaschinen (i.d.R. mit vorgegebenem Programm) bzw. durch visuelle Kontrolle (z.B. Sichtprüfung)
* Plausibilisierung und Auswertung der Messergebnisse sowie Erstellung der Dokumentation
* Erstteil-, Zwischen- und Endprüfung für Fertigungs- und Verwendungsfreigabe durchführen und dokumentieren. In Grenz- und Sonderfällen sowie bei fehlerhaften Teilen, Baugruppen und Geräten kennzeichnen und mit Fehlerbeschreibung weiterleiten
* Prüfablauf anhand von Zeichnungen und mitgeltenden Vorgabedokumenten ausarbeiten. Errechnung von fehlenden Maßen. Eindeutige Prüfmittel auswählen und festlegen (ggf. vorher abstimmen). Dazu gehört es auch, die Betriebsmittel vorzubereiten (z. B. Universalmessmaschinen) und einzurichten. Korrekte Bauteile freigeben, Bauteile mit Abweichungen sperren
* Dokumentation der Qualitätsabweichungen und ggf. Meldungserstellung in den DV Systemen. Für Ursachenanalyse, Fachabteilungen und/oder ggf. Lieferanten intern und extern hinzuziehen
* Bei Reklamationen Prüfaufgaben durchführen
* Ergebnisse dokumentieren und Soll / Ist Vergleiche durchführen. Fehlerhafte Teile und Komponenten aussortieren, kennzeichnen und mit Fehlerbeschreibung weiterleiten.
Ihre Qualifikationen:
* Abgeschlossene Ausbildung als Zerspanungsmechaniker oder vergleichbare Ausbildung, Berufserfahrung wünschenswert
* Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, gewissenhafter und eigenverantwortlicher Arbeitsstil
* Sicherer Umgang mit Prüf - und Messmitteln
* Erfahrung im Lesen und Beurteilen von technischen Zeichnungen
* Kenntnisse in Leanmethoden (z.B. KVP, TPM, 5S) wünschenswert
* Berechtigung zum Führen von flurgesteuerten Krananlagen wünschenswert
* Bereitschaft zur Schicht - und Wochenendarbeit
Ihre Vorteile:
* Eine übertarifliche Bezahlung
* Mögliche Übernahme in Festanstellung bei unserem Kunden
* Aussicht auf Folgeprojekte
* Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer zukunftsträchtigen und innovativen Branche
* Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen