Wir suchen zum 01.09.2025 bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bietigheim-Bissingen mehrere
Schulische Lernbegleiter (m/w/d) für die Schule-Gröninger-Weg, ca. 70%
Kennziffer 46 / 25 / 13
Das Aufgabengebiet umfasst:
* Lernbegleitung eines Schulkindes bzw. mehrerer Schüler, teilweise mit Autismus-Spektrum-Störungen, nach Anleitung durch die Lehrkraft
* pflegerische Aufgaben und Unterstützung im Unterricht
* Vor- und Nachbereitungsarbeiten
* Einfinden in ein bestehendes Klassenteam
* der Einsatz erfolgt während der Schulzeiten montags bis freitags am Vormittag und teilweise nachmittags, zusätzlich zu diesen Zeiten werden Besprechungen und Fortbildungen rechtzeitig bekannt gegeben, Schulferien sind grundsätzlich frei
Sie verfügen über:
* Erfahrungen im Umgang mit Kindern oder
* Erfahrungen in einem sozialen Beruf oder
* eine berufliche Ausbildung als Erzieher/Heilerziehungspfleger/Heilerzieher (m/w/d) o.ä. ist wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
* bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine bis 31.08.2026 befristete Stelle in Entgeltgruppe 4 TVöD
* bei entsprechendem Tätigkeitsfeld und abgeschlossener Berufsausbildung mit (heil-)pädagogischem Hintergrund eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 8a TVöD
* spannende und herausfordernde Aufgabe in einem motivierten Team
* sehr gute und vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Betriebliches Gesundheitsmanagement mit abwechslungsreichen Betriebssportmöglichkeiten
* einen Fahrtkostenzuschuss von 75 % für das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder ein Radfahrkilometergeld
* die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersvorsorge
* familienkompatible Arbeitszeiten, da die Arbeit hauptsächlich, während der üblichen schulischen Unterrichtszeiten getätigt wird und die Ferienzeiten frei sind
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen müssen. Alternativ kann durch ein ärztliches Zeugnis eine ausreichende Masern-Immunität nachgewiesen werden. Sollte eine medizinische Kontraindikation vorliegen, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.