Der Aufgabenbereich des Städtischen Hafenbetriebes erstreckt sich auf den Betrieb und die Unterhaltung der Hafenanlagen sowie die Vermietung und Verpachtung der zum Hafen gehörenden städtischen Grundstücke und sonstigen Anlagen nebst Unterhaltung. Gegenstand des Eigenbetriebes ist ferner der Bauhofbetrieb (Gärtnerei), die Strandbewirtschaftung, die Strandkorbvermietung, die Liegeplatzvermietung im Sportboothafen, der Auto- und Bootswaschplatz.
APCT1_DE