Sei dabei – werde Chemisch-technische/-r Assistent/-in Als staatlich geprüfte/-r Chemisch-technische/-r Assistent/-in kannst du nach einem erfolgreichen Abschluss in der Forschung arbeiten oder in der Industrie Innovation vorantreiben. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung erlernst du bei uns selbstständiges Arbeiten. Gleichzeitig fördern wir deine Kompetenz in kooperativer Teamarbeit. Die Ausbildung dauert 2 Jahre, Voraussetzung ist der Realschulabschluss. Parallel zur Ausbildung kannst du die Fachhochschulreife durch den Besuch von Zusatzunterricht erwerben Das Ausbildungsprofil Chemisch-technische Assistenz Im ersten Schuljahr steht vor allem die Grundlagenvermittlung der Chemie im Mittelpunkt. Im zweiten Schuljahr liegt der Fokus des technisch-wissenschaftlichen Teils der CTA Ausbildung in Bückeburg auf der vertiefenden Wissensvermittlung in den berufsfeldbezogenen Qualifikationen. Als staatlich geprüfte/-r Chemisch-technische/-r Assistent/-in verantwortest du vor allem die Planung und Durchführung von Versuchen und Untersuchungen. Dahinter stecken eine Vielzahl von Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Beschaffung von Lösungen und organischen Präparaten, Mengenberechnungen, Herstellung, Aufbewahrung und Entsorgung sowie Qualitätskontrollen von organischen und anorganischen Stoffen. Auch Recherchen, Auswertungen und Dokumentationen gehören zu deinen Aufgaben. Themen wie Sicherheit, Teamwork und Kommunikation sind für CTAs ebenfalls wichtige Elemente der täglichen Arbeit. Ein vierwöchige Praktikum ist fester Bestandteil der Ausbildung. Arbeitsmöglichkeiten Dein Arbeitsort ist das Labor. Du findest eine Arbeit in versch. Einrichtungen, z.B.: Labore in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsabteilungen in der Wirtschaft Untersuchungs- und Analytiklaboratorien in der Qualitäts- und Umweltüberwachung Labore an Universitäten und Fachhochschulen Unternehmen der Abfallentsorgung Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können die Kosten für die CTA Ausbildung in Bückeburg bis zu 100 Prozent übernommen werden. Er gilt unter anderem für Umschüler:innen oder Personen in der Weiterbildung. Informationen gibt es bei der Arbeitsagentur.