Sie sind die Verbindungsstelle zu der für uns zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin sowie erster Ansprechpartner für unsere Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Sie beraten bei sensiblen Themen wie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, sichten die Arbeitsumgebungen und erstellen Betriebsanweisungen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen Sie bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen und der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
Sie überwachen Prüffristen und Einsatzzeiten (Soll/Ist-Vergleiche) der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (GS, GT-Büros, Unikathe-Kitas)
Sie passen Betriebsanweisungen an und aktualisieren sicherheitstechnische Aushänge
Mittelfristig führen Sie ein Arbeitsschutzmanagement-System (MAAS.BGW) ein