Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)
an dem betreffenden Beruflichen Schulzentrum unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
1. erworbene Lehrbefähigung
a. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung bzw. „Master of Education“ und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen
b. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung bzw. „Master of Education“ und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien bzw. mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer und Lehrbefähigung für zwei Fächer (Klassen 5 bis 12), jeweils mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Sekundarstufe II an berufsbildenden Schulen,
2. mehrjährige Lehrtätigkeit.
Von Vorteil sind:
3. überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
4. ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
5. umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachberater (m/w/d) oder als Referent (m/w/d) in der Schulauf-sicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
6. Formblatt "Bewerbung" (unter ),
7. tabellarischer Lebenslauf,
8. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
9. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter .