Die Christian-Albrechts-Universität will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am künftigen Institut für Translationale Medizinethik der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W3-Professur für Translationale Medizinethik zu besetzen. DieDer zukünftige Stelleninhaberin soll das Fachgebiet Translationale Medizinethik in Forschung und Lehre vertreten. Translationale Medizinethik stützt sich auf die Säulen der Grundlagenforschung, der Klinik und der Übersetzung in bevölkerungsbezogene Strategien zur Gesunderhaltung. Aus der Praxis sich ergebende Fragestellungen werden in die medizinethische und medizintheoretische Forschung aufgenommen. Dies umschreibt den Aufgabenbereich des künftigen »Instituts für Translationale Medizinethik«. Das Institut ist in der Medizinischen Fakultät im UKSH alloziert, um eine barrierefreie Verbindung zur klinischen Forschung und Krankenversorgung zu ermöglichen. Die Bereitschaft zur aktiven Integration in den übergeordneten Forschungsschwerpunkt der Medizinischen Fakultät (MF) »Präzisionsmedizin - Forschen, Heilen, Verstehen« mit den Profilbereichen Entzündung, Onkologie und Neurowissenschaften sowie der Digitalen Medizintechnik (Biomaterialforschung und roboterassistierte Medizin) wird vorausgesetzt. Die Fakultät verfolgt ein systemmedizinisches Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Um dauerhafte Therapieerfolge auch bei chronischen und unheilbaren Krankheiten zu erreichen und in ethischer Verantwortung für zukünftige Generationen zu handeln, hat sich die MF das Leitbild »Nachhaltige Medizin am Meer« gegeben. Aus der MF ist der Exzellenzcluster »Precision Medicine in Chronic Inflammation« (PMI) hervorgegangen. Die MF ist darüber hinaus federführend und als Partner in mehreren großen nationalen und internationalen Forschungsprojekten beteiligt. Das Forschungsumfeld der Professur bietet darüber hinaus mit den interdisziplinären Forschungsschwerpunkten der Christian-Albrechts-Universität (CAU), »Kiel Life Science« (KLS) und »Kiel Nano Surface & Interface Science« (KiNSIS), »Gesellschaft, Umwelt und Kultur im Wandel« (SECC), »Kiel Marine Science« (KMS), dem Gustav-Radbruch-Netzwerk (GRN) und den Forschungsaktivitäten in den anderen Fakultäten, insbesondere der Philosophischen Fakultät, sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem Helmholtz-Zentrum Hereon hervorragende Vernetzungsmöglichkeiten. Die Integration in diese Forschungsaktivitäten wird erwartet. Die Professur bildet einen wesentlichen Bestandteil in der Gesamtstrategie der Medizinischen Fakultät mit dem Ziel der »Präzisionsmedizin«. Sie ist zudem wesentlich in den Cluster of Excellence »PMI« eingebunden. Eine Beteiligung an laufenden Verbundforschungsvorhaben wird erwartet. Die Professur soll neben der Hauptausrichtung in der translationalen Medizinethik perspektivisch auch Aufgaben in der Wissenschaftskommunikation, Medizingeschichte und Lehre der Medizinischen Terminologie in den Studiengängen der Medizin und Zahnmedizin übernehmen. Die Professur soll ihren Schwerpunkt komplementär zur Professur »Philosophie und Ethik der Umwelt« in der Philosophischen Fakultät der CAU ausbilden. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Philosophischen Fakultät zur Entwicklung eines fakultätsübergreifenden Ethikzentrums wird vorausgesetzt. Zudem soll der Aufbau eines internationalen Masterstudiengangs für »Medizinethik« (z. B. unter Einbeziehung skandinavischer und baltischer Staaten) angestrebt werden. Ein abgeschlossenes Studium der Medizin, der Philosophie, der Geschichte oder Sozialwissenschaften ist Voraussetzung für die Professur. Erfahrungen in der erfolgreichen Einwerbung kompetitiver Drittmittel und eine hohe internationale Sichtbarkeit durch hervorragende Publikationstätigkeit sind erforderlich. Die Professur für Translationale Medizinethik führt im UKSH den Vorsitz des Klinischen Ethikkomitees (KEK) des Campus Kiel. Eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Klinischen Ethikkomitee Lübeck in der Weiterentwicklung klinisch-ethischer Fragestellungen an beiden Campus und die Kooperation mit dem KEK werden vorausgesetzt. Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Klinischen Ethik auf theoretischer und praktischer Ebene (z. B. Ethikberatung) sind erforderlich. Weiter werden praktische Erfahrungen in der Vermittlung medizinethischer Themen und Inhalte im Krankenversorgungs-Setting für Mitarbeitende aller Professionen, Interessensgruppen wie Patientinnen und Angehörige und im öffentlichen Diskurs vorausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen vorliegen, die im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen werden (§ 61 HSG SH). Auf die Einstellungsvoraussetzungen des § 61 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird hingewiesen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier: www.berufungen.uni-kiel.de Das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet die Medizinische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die Sektion Medizin der Universität zu Lübeck dazu, untereinander und mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein eng zusammenzuarbeiten, Schwerpunkte zu bilden und diese aufeinander abzustimmen. Das Land erwartet, dass auch die Kliniken, Institute und neu berufene Wissenschaftlerinnen in diesem Sinne miteinander kooperieren. Eine Kooperation insbesondere mit dem Institut für »Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung« an der Universität zu Lübeck soll gestärkt werden. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen in Forschung und Lehre zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein: Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern bzw. Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Das Vortragssymposium ist für den 01.04.2025 geplant. Wir bitten daher die Bewerberinnen, sich diesen Termin vorsorglich vorzumerken. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Kopien akademischer Zeugnisse) werden unter Angabe der Privat- und Dienstadresse mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bis zum 21.02.2025 (vorzugsweise in elektronischer Form) erbeten an den Dekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr. med. Joachim Thiery, Olshausenstr. 40, 24098 Kiel. Interessierte erhalten ein Schema zum Aufbau einer Bewerbung an der MF über unsere Homepage: https://www.medizin.uni-kiel.de/de/fakultaet/berufungsverfahren