Die Technische Hochschule Augsburg ist mit Studierenden und über 600 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung wichtiger wirtschaftlicher Motor und Innovationsschmiede für die Region. Gemeinsam gestalten wir die Welt – kreativ, sinnhaft und die Zukunft prägend.
An der Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik ist folgende Professur (W2) ab dem Wintersemester 2025/26 zu besetzen:
Professur für verfahrenstechnische Produktion
Wir suchen eine Persönlichkeit (m/w/d), die über umfassendes theoretisches Know-how sowie mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich (z. B. als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter) verfügt, sich der Nachhaltigkeit verschrieben fühlt und ihr Wissen an unsere Studierenden weitergeben möchte.
Ihre Aufgaben:
1. Engagement im ausgeschriebenen Lehrgebiet auf Bachelor- und Masterniveau
2. Betreuung von studentischen Projekten und Abschlussarbeiten
3. wünschenswert ist Forschungstätigkeit, ggf. die Betreuung von Promotionen
Ihr Profil:
4. Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt im einschlägigen Fach
5. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) nachzuweisen ist
6. Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse in mehreren der folgenden Themengebiete: Planung, Steuerung und Betrieb verfahrenstechnischer Produktionsprozesse und umwelttechnischer ProzesseProzesssimulation, praktische Anwendung verfahrenstechnische r PlanungssoftwareBetriebssicherheit, Laborbetrieb, Automatisierung, Störfallmanagement, -verordnungUmweltrecht, allgemeines Recht (u. a. Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten, Wasserschutz, Lärm, Brand)
7. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mind. fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mind. drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mind. fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
8. Pädagogische Eignung: Befähigung zur Vermittlung von Wissen und zum wissenschaftlichen Arbeiten
Unser Angebot:
9. Sympathisches und kollegiales Arbeitsumfeld, das viel Gestaltungsfreiheit bietet
10. Hochmoderne Infrastruktur für Lehre und Forschung
11. Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit fakultätseigenen Kompetenzzentren wie
dem Institut für Textiltechnik Augsburg (ITA), einem An-Institut der Technischen Hochschule Augsburg, das die weltweit erste Modellfabrik für Textilrecycling, das „Recycling Atelier“, betreibt
12. Enge Kooperation mit Industrie und Institutionen wie dem bifa Umweltinstitut
An der Hochschule schreiben wir Arbeitsatmosphäre groß: Offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt prägen unsere Kultur. Wir schätzen Sie, Ihre Meinung und Ihre Kompetenz. Die Technische Hochschule Augsburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Technische Hochschule Augsburg strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an. Deshalb werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und können sich bei Fragen rund um die berufliche Gleichberechtigung an unsere Frauenbeauftragte () wenden.
Weitere Rahmenbedingungen:
13. Die Vergütung nach Maßgabe des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der Besoldungsgruppe W2, mit zusätzlichen Leistungsbezügen
14. Eine Lehrverpflichtung im Umfang von derzeit 18 Semesterwochenstunden
15. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Eltern-Kind-Räume, eine Kita direkt neben der Hochschule und weitere zahlreiche familienfreundliche Maßnahmen)
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.