Werden Sie Teil der Finanzverwaltung – Dieser Job ist alles andere als langweilig!
Sie haben Lust auf kriminalistische Ermittlungsarbeiten und möchten den Tätern auf die Spur kommen? Wir bieten Ihnen die Chance, die Welt der Steuerverwaltung neu zu erleben. Erweitern Sie die eigene Bandbreite und Berufserfahrung in einem innovativen Arbeitsgebiet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen im Bereich der Steuerfahndungsstelle (CumCum-Ermittlungen) bei dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen zu besetzen.
Standorte: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster, Wuppertal – Homeoffice möglich
Was können Sie bei und von uns erwarten?
🌍Flexibilität
Arbeiten Sie dort, wo es örtlich für Sie am besten passt – Homeoffice ist möglich.
👨👩👧👦 Familienfreundlichkeit
Ausgezeichnete und familienfreundliche Rahmenbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten) und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, Arbeiten in Voll- oder Teilzeit
📈 Abwechslungsreiches Aufgabengebiet
Eine kreative, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialem Arbeitsumfeld
📚 Umfangreiche Einarbeitung
Eine umfangreiche Einarbeitung in die Aufgaben wird gewährleistet.
Die Einstellung erfolgt zunächst in Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Was erwarten wir von Ihnen?
* abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkauffrau/Bankkaufmann oder
* abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft oder
* abgeschlossene Ausbildung oder Studium der Informatik oder
* abgeschlossene Ausbildung oder Studium der IT-Forensik
* mindestens 3-jährige Berufserfahrung in den genannten Tätigkeitsfeldern
* Kenntnisse im Wertpapierhandel und in den internen Abläufen der Banken in diesem Bereich sind wünschenswert
* Bereitschaft, sich in unbekannte Aufgabengebiete einzuarbeiten
* gute Englischkenntnisse wünschenswert
* IT-Affinität
* Teamfähigkeit
* Organisationsfähigkeit
* gute Auffassungsgabe
* Stressresistenz (z. B. bei Konfliktsituationen bei Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen)
* Belastbarkeit
* Flexibilität
* Führerschein, mindestens Fahrerlaubnisklasse „B“ (ehemals Klasse 3)
* Bereitschaft zu Dienstreisen
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat das Land NRW zum 01.Januar 2024 eine neue untere Landesbehörde im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) gegründet. Das LBF NRW verfolgt und koordiniert die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität, Geldwäsche und finanzbezogenem Cybercrime mit innovativen neuen Methoden. Die neue Behörde verzahnt die bislang vorwiegend dezentral aufgestellte Bekämpfung von Steuerkriminalität, indem sie landesweit Knowhow und Ressourcen für komplexe überregionale Ermittlungen bündelt – zum Beispiel bei CumCum-Geschäften. Ihr Arbeitsort wird sich an einem der Standorte des LBF (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster, Wuppertal) befinden. Die regionale Zuordnung richtet sich nach den dienstlichen Bedürfnissen und den Wohnorten der Bewerberinnen und Bewerber.
Warum brauchen wir Sie im Bereich CumCum?
Bei dem sog. CumCum-Steuerbetrug werden Aktien zeitlich befristet über den Dividendenstichtag von ausländischen Anteilseignern an inländische Gesellschaften, meist Banken, verkauft oder verliehen, um die gesetzlich vorgesehene Definitivbesteuerung durch Erhebung der Kapitalertragsteuer zu umgehen. Die sogenannten CumCum-Verfahren richten sich gegen eine Vielzahl nationaler und internationaler Großbanken und sonstiger Institute.
Die freien Stellen sind der Abteilung II des LBF NRW zugeordnet. Geplant ist ein Einsatz in dezentral aufgestellten Ermittlungsteams.
Ihre Aufgaben
Im Rahmen dieser Aufgabe erwartet Sie eine spannende Tätigkeit mit einem breit gefächerten Themen- und Rechtsfeld. Dabei erhalten Sie interessante Einblicke in die Strukturen internationaler Steuerbetrugsdelikte. Die Arbeit ist geprägt von kriminalistischer Ermittlungsarbeit und der daraus resultierenden Zusammenfassung komplexer Sachverhalte in einem Team mit erfahrenen Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern.
* Ermittlungen unter finanzwirtschaftlichen, gesamtwirtschaftlichen sowie steuer- und strafrechtlichen Aspekten
* Analyse von Aktientransaktionen und Wertpapierleihgeschäften
* fallbezogenes Aktenstudium
* verschiedene Ermittlungs- und Auswertungstätigkeiten
* Erstellung entsprechender Vermerke
* Datenerfassungen
* Vorbereitung und Teilnahme an Besprechungen und strafprozessualer Maßnahmen wie z. B. Durchsuchungen sowie Vernehmungen.
Ihre Rolle im Team besteht vor allem auch darin, Ihre fachliche Expertise aus Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang in die Ermittlungen einfließen zu lassen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns bitte lhre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 25.04.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen / Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Benötigen Sie weitere Auskünfte oder haben Sie Fragen?
Für weitere Auskünfte zu den zu besetzenden Aufgabenbereichen und für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen die nachfolgend genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Unser Ziel ist es, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Kolleginnen und Kollegen zu schaffen – unabhängig von Alter, Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, körperlichen und geistigen Merkmalen und Religionszugehörigkeit.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 957633 – 0
E-Mail: service-5380@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LBF NRW erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter bei dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA380@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LBF NRW, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen lhnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden
Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO:
* Recht auf Auskunft (Art. 1 5 DSGVO)
* Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
* Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
* Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (). Die Kontaktdaten finden Sie unter .