Ihre Aufgaben
* Von der*dem Rektor*in wird erwartet, die Universität nach innen integrativ zu führen und die Entwicklung in Forschung und Lehre weiter voranzubringen. Nach außen soll sie*er die Universität national wie international kompetent und engagiert vertreten. Sie*Er trägt die Gesamtverantwortung für die Universität und hat die Richtlinienkompetenz inne. Zudem ist sie*er Mitglied des Aufsichtsrats der Universitätsmedizin. Weitere Aufgaben sind dem Landeshochschulgesetz M-V (LHG M-V) zu entnehmen.
1. Ihr Profil
* Die erforderlichen Qualifikationen ergeben sich aus § 83 Absatz 1 LHG M-V. Es wird eine wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit mit erstklassigem akademischem Leistungsprofil - idealerweise erworben im Rahmen einer Professur - und internationaler Erfahrung gesucht, die eine hohe Kompetenz in der Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung besitzt. Zudem werden ein hohes Maß an Integrationsfähigkeit und Führungskompetenz sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit innerhalb und außerhalb der Universität erwartet.
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2. Das bieten wir Ihnen
* Angebote zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Gesunden Universität“
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.