Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 66 -Amt für Straßen und Verkehr- zwei
Sachbearbeiter*innen für das Projektmanagement großer Straßenbaumaßnahmen
Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 LBesO | Vollzeit | unbefristet | Bewerbungsfrist: 07.07.2024 | Kennziffer: 2024-85-66-TD-II | Mobiles Arbeiten möglich
Das Aufgabengebiet kann mit zwei Vollzeitkräften, jeweils mit einer Teilzeitkraft mit mindestens 32 Wochenstunden oder jeweils mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit besetzt werden.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant, baut und unterhält Straßen, Wege, Plätze und Brücken in Essen.
Wir sorgen dafür, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher auf unseren rund 3.400 Straßen, die sich über eine Gesamtlänge von etwa 1.600 Kilometern erstrecken, sowie auf der Vielzahl von Wegen, Plätzen und Brücken sicher bewegen können.
Das Team 66-2-3 „Straßenbau“ ist für die Instandsetzung und für Erneuerungsmaßnahmen an Straßen sowie für das Projektmanagement großer Straßenbaumaßnahmen verantwortlich.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich (Klinkestr. 29, 45136 Essen). Für die Mitarbeitenden des Sachgebietes stehen Parkplätze am Gebäude zur Verfügung.
Sie verstärken das Team "Straßenbau" bei diesen Aufgaben:
1. Sie sind verantwortlich für die Bauvorbereitung, Ausschreibung, Bauleitung Bauüberwachung und Abrechnung von Neu- und Umbaumaßnahmen bei großen Straßenbauprojekten
2. Durch Sie erfolgt die Koordinierung der im Zusammenhang mit den städtischen Baumaßnahmen durchzuführenden Arbeiten mit allen am Baugeschehen unmittelbar Beteiligten (Versorgungsträger*innen, Verkehrsbehörden, Anlieger*innen)
3. Zudem gehört zu Ihren Aufgaben die Betreuung von Leistungen, die durch Ingenieurbüros erbracht werden
4. Sie bearbeiten und kommunizieren baurelevante Vorgänge gegenüber Bürgerinnen*Bürgern, Bezirksvertretungen, Versorgungsträgerinnen*Versorgungsträgern und sonstigen Dritten und führen Informationsveranstaltungen durch
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
5. Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder eines vergleichbaren Studienganges oder
6. Abgeschlossene Weiterbildung zum*zur staatlich geprüften Techniker*in der Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Tiefbau oder zum*zur Straßenbau- bzw. Straßenwärtermeister*in mit jeweils mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung
7. Kenntnisse in der Bauvorbereitung, Bauablaufplanung, Bauleitung und Koordination großer Straßenbaumaßnahmen sind wünschenswert
8. Kenntnisse der aktuellen technischen und verwaltungstechnischen Vorschriften, des Vertragsrechts (VOB und VOL) bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
9. Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise (Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
10. Persönlichkeitskompetenz: Belastbarkeit I Eigenständigkeit I Entscheidungsvermögen I Leistungsbereitschaft
11. Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit I Einsichtsfähigkeit I Überzeugungskraft I Umgangsform
12. Methodenkompetenz: Analytisches Denkvermögen I Innovatives Denken I Überblick I Urteilsfähigkeit
Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Frau von Thienen, Telefon: 0201/88-66 291, Fachbereich 66 -Amt für Straßen und Verkehr-.
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Frau Schwier, Telefon: 0201/88-10 233, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.
Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Auswahlverfahrens finden Sie .
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.07.2024 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.