Unser Angebot # 20.155/07 – Ihre Zukunfts-ChanceFacharzt, Assistenzarzt (m/w/i) Arbeitsmedizin / TeilzeitUnser Auftraggeber ist ein medizinisch und wirtschaftlich erfolgreiches Krankenhaus der Maximalversorgung in der Nähe zu Köln und Düsseldorf. Mit 15 geleiteten Kliniken und Instituten, über 700 Planbetten und knapp 1800 Mitarbeitern ist er einer der größten Arbeitgeber in der Region.In der Position:Facharzt, Assistenzarzt (m/w/i) Arbeitsmedizin / TeilzeitDer Konzernservicedienst (KSD) stellt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung unseres Mandanten sicher. Das Team setzt sich aus 3 Betriebsärzten/-ärztinnen, 3 Medizinischen sowie 3 Sicherheitsingenieuren/Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Durch den KSD werden aktuell ca. 6.500 Beschäftigte betreut.
FachkompetenzWir suchen einen Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt/-ärztin oder Arzt/Ärztin mit mindestens 2jähriger Erfahrung in der Inneren/Allgemeinmedizin, welcher an einer Weiterbildung zur/zur Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin interessiert ist. Sie besitzen gute Kommunikationsfähigkeit, ausgeprägte Teamorientierung, aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung und haben ferner Interesse an dem weiten Spektrum des Berufsbildes und Freude an einer Beratungstätigkeit. Ihre Aufgaben umfassen die Durchführung von Untersuchungen nach ArbmedVV, nach dem Jugendschutzgesetz sowie Eignungsuntersuchungen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team.
Im MittelpunktIhrer Arbeit steht der Blick für das Wesentliche. Im Rahmen eines freundlichen und kollegialen Miteinanders bewältigen Sie die vielfältigen Herausforderungen Ihres Arbeitsalltages. Sie arbeiten in einem motivierten und leistungsorientierten Team. Für diese Teilzeittätigkeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50% bei mindestens 4 Tagen pro Woche gilt ein vollständig umgesetzter Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA ).
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).