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An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die
W1-Professur für Technische Chemie
(mit Tenure Track auf eine W3-Professur)
zu besetzen.
Die*Der künftige Stelleninhaber*in (*geschlechtsneutral) soll das Fach in der Lehre in voller Breite in den Studiengängen Chemie, Wirtschaftschemie und Lehramt für Chemie vertreten können. Dazu gehören die theoretischen Grundlagen in Vorlesungen und Übungen sowie Betreuung der Praktika. Die Beteiligung an der Weiterentwicklung der Studiengänge - auch in englischer Sprache - wird erwartet.
Der Forschungsschwerpunkt des*der künftigen Stelleninhaber*in soll auf einem aktuellen Gebiet der Technischen Chemie liegen. Im Fokus sollen Forschungsthemen im Bereich der Katalyse oder Materialwissenschaften stehen. Mögliche Anwendungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten nachhaltiger technischer Prozesse, dem Gebiet der Entwicklung und Einsatzes innovativer Materialien und deren Anwendungen oder integrierten Prozessen. Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten sind erwünscht. Sie*Er soll die Forschungsfelder des Institutes für Chemie und den assoziierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen am Standort Rostock sinnvoll ergänzen. Insbesondere wird eine Mitarbeit in den Forschungsschwerpunkten der Interdisziplinären Fakultät erwartet.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr.-Ing. Björn Corzilius, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-6498
E-Mail: bjoern.corzilius@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben.
Die Professur wird zunächst gemäß § 62 Absatz 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im Angestelltenverhältnis besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. Die Einstellung auf die Juniorprofessur ist gemäß § 62a LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen während der Juniorprofessur erfüllt werden. Vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme auf die unbefristete W3-Professur zu prüfen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 25.04.2025 zu richten an die Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Wismarsche Straße 45, 18057 Rostock oder vorzugsweise an dekan.mnf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvor-schriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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