* Koordination aller Hilfen zwischen den Mitwirkenden innerhalb und außerhalb des Krankenhauses im Rahmen des definierten Entlassungsmanagements
* Sicherstellung der nachstationären Anschlussbehandlung und pflegerischen Weiterversorgung
* Beratung und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen (AHB)
* Mitwirkung beim Einleiten von Maßnahmen im Rahmen des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
* Fachliche Beratung von Patienten und ihren Bezugspersonen in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
* Abklärung der Unterstützungsbedarfe und entsprechende Vermittlung in weitergehende Hilfen in Kooperation mit Behörden, Jugendhilfe und Gesundheitswesen