Die Fachstelle Teilhabe berät und unterstützt die Leitungen in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens sowie der Teilhabeplanung bzw. Eingruppierung und vereinheitlicht sowie professionalisiert die Kommunikation mit den Leistungsträgern. Schwerpunkt ist vor allem die Umsetzung der Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes in die Praxis.
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