Informationen zum Job Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bereich der IT-Kommunikationstechnik (w/m/d) zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben: Betrieb, Wartung und Administration der IT-Kommunikationstechnik (TK-, Video-, und Sicherheitstechnik) Zentrale Schnittstelle für alle Störungen, technischen Fragen und Probleme rund um das Thema IT-Kommunikationstechnik Planungs- und Beratungsbeteiligung bei neuen Projekten im Umfeld der IT-Kommunikationstechnik Teilnahme an der Technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich Kommunikations- und Informationstechnik oder Abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt Information/Kommunikation oder Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik Führerschein der Klasse B (Klasse 3) Das ist wünschenswert: Einschlägige Berufserfahrung in ausgeschriebenem Bereich von mindestens einem Jahr Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen: TK-Technik, Netzwerktechnologien, Konferenzsysteme, Sicherungssysteme / Alarmanlagentechnik Gute Fachkenntnisse in den Bereichen: Videotechnik / Videobeobachtungssysteme, Funktechnik, IT-Systeme Bereitschaft zur Übernahme von Diensten auch außerhalb der üblichen Bürozeiten Interesse geweckt? Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal. Stellenanzeige: Sachbearbeitung IT-Kommunikationstechnik (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: ein Anschreiben ein aktueller Lebenslauf Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung vorhandene Arbeitszeugnisse Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.