Informationen zum Job Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bereich der IT-Kommunikationstechnik (w/m/d) zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben: Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik Teilnahme an der Technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen: abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik Einschlägige Berufserfahrung im ausgeschriebenen Bereich von mindestens einem Jahr Führerschein der Klasse B (Klasse 3) Das ist wünschenswert: Fundierte Kenntnisse in den Bereichen: TK-Technik Netzwerktechnologien Audiotechnik / Konferenzsysteme Sicherungssysteme / Alarmanlagentechnik Videotechnik / Videobeobachtungssysteme Funktechnik IT-Systeme Interesse geweckt? Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal https://jobs.polizei.nrw/index.php?acjobad&id982 Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: ein Anschreiben ein aktueller Lebenslauf Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung vorhandene Arbeitszeugnisse Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.