Landratsamt Sonneberg - Der Landrat - Stellenausschreibung Im Amt für Teilhabe und Soziales des Landratsamtes Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sozialbetreuer für ausländische Flüchtlinge (m/w/d) befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere : Vermittlung zu den Fachdiensten der Wohlfahrtsverbände und zu Beratungen in besonderen Lebenslagen Beratung und Begleitung bei notwendigen Behördengängen Beratung zur Gesundheitsversorgung und Begleitung bei Arztbesuchen Beratung und Betreuung bei familiären, sozialen und psychischen Problemen Beratung der Familien über Möglichkeiten der sprachlichen und schulischen Förderung Anforderungsprofil und Kenntnisse : Hochschulabschluss als Sozialarbeiter (m/w/d) oder Sozialpädagoge (m/w/d) oder ein vergleichbarer Abschluss Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit sind wünschenswert Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Französisch und/oder Russisch Kenntnisse im Ausländer-, Asylbewerberleistungs-, Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht Führerschein PKW Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit Team- und Konfliktfähigkeit kooperative und kommunikative Fähigkeit hohe soziale und interkulturelle Kompetenz Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 10.12.2024 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg. Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht. Sonneberg, den 18.11.2024 Robert Sesselmann Landrat