Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. Entwicklung einer Konzeption zur Demokratiebildung, Werteerziehung und politischen Bildung,
2. Förderung der Partizipation aller Mitglieder der Schulgemeinschaft an Schulentwicklungsprozessen,
3. Koordination der Bildung für nachhaltige Entwicklung,
4. Weiterentwicklung der Konzeption des Selbstorganisierten Lernens: Ausgestaltung Lernraum, offener Lernformate und der Komplexen Leistung (KOL).
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
5. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer des Gymnasiums oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung
sowie
6. eine mehrjährige Tätigkeit an einem Gymnasium.
Wir erwarten:
7. hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten,
8. einen sicheren Umgang mit schulbezogenen IT-Anwendungen,
9. die Bereitschaft zur Einbringung in den Schulaufbauprozess,
10. Kenntnisse zur empirischen Bildungsforschung und zum selbstorganisierten Lernen,
11. Erfahrungen in der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen unter Einbeziehung aller am Schulleben Beteiligten,
12. Erfahrungen in der Leitung von Teams sowie der Koordination und Organisation schulischer Projekte,
13. ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit,
14. die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit und zum selbstständigen Einarbeiten in neue Aufgabengebiete.