Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. Vorsitz der Steuergruppe in der Schulentwicklungsarbeit,
2. Beauftragung für schulinterne Evaluation,
3. Beauftragung für die Gestaltung der Außenwirkung unserer Schule
4. Beauftragung SCHILF,
5. Koordinator des Netzwerkes Lehrer – Schüler – Eltern.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
6. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen/Oberschulen, berufsbildenden Schulen oder Gymnasien oder
7. einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Oberschule oder
8. eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, der ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Grundqualifikation vorhergeht,
sowie
9. eine mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer Oberschule.
Wir erwarten:
10. hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten,
11. im besonderen Maße Fähigkeiten zur Kommunikation und Kooperation mit Lehrern, Mitarbeitern der Schule sowie Eltern,
12. umfangreiche PC-Kenntnisse,
13. Kreativität, Ideenreichtum, sowie problemorientiertes Arbeiten,
14. Fähigkeit zur Netzwerkarbeit mit allen an Schule beteiligten Personen.
Der Bewerbung sind beizufügen:
15. formloses Bewerbungsschreiben
16. Formblatt „Bewerbung“ ()
17. tabellarischer Lebenslauf mit einem Passbild neueren Datums
18. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs
Die Ausschreibung erfolgt inhaltlich und organisatorisch gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Bereiche besonderer schulischer Aufgaben an öffentlichen Schulen und die Tätigkeit von Fachberatern (VwV – BbschA/FB) vom 08. November 2019.