Kennziffer: 9715
(*gn=geschlechtsneutral)
Wir suchen für die Schule für Anästhesietechnische Assistenten zum 01. Oktober 2025 Sie!
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die Ausbildung zum Anästhesiestechnischen Assistenten vermittelt die für die Berufsausübung erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und zur Mitwirkung in den operativen Bereichen.
Anästhesiestechnische Assistenten betreuen, als Mitglied des Anästhesie-Teams, Patienten perioperativ, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand technischer, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse.
Voraussetzungen:
* Abitur / Fachabitur; oder:
* Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung; oder:
* Hauptschulabschluss, oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer Berufsausbildung
* Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Wir bieten Ihnen:
* Ausbildungsvergütung nach TVA-L für alle 3 Jahre
* Eine 38,5 Stundenwoche
* Möglichkeit eines Jobtickets
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Hospitation / ein Praktikum im OP-Bereich / Anästhesie, bei Bedarf ist auch ein Praktikum in unserer Klinik möglich.
Anfragen unter praktikum@ukmuenster.de.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne an unser Team der ATA / OTA Schule unter bipg@ukmuenster.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 28.02.2025!
Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen. Wir brauchen Ihr Engagement, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie selbst weiter wachsen können.
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt; im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen bevorzugt eingestellt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.