Logo
CORONA-STIFTUNG IM STIFTERVERBAND
FÖRDERPROGRAMM 2025
KARDIOVASKULÄRE UND NEUROVASKULÄRE
ERKRANKUNGEN
HERAUSFORDERUNG
Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, Koronare Herzkrankheit (KHK), periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) sowie neurovaskuläre Erkrankungen wie ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses der Förderinitiative wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.
FÖRDERUNG
Gefördert werden zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemi-ologischer und genetischer Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Die Mittel sind für die Beschäf-tigung von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Die eigene Stelle kann nicht beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellen-finanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Overheadkosten werden nicht übernommen. Ein Anliegen der Stifterin war die Förderung von Wissenschaftlerinnen, die hiermit besonders zur Antrag-stellung eingeladen werden. Die Förderinitiative hat zwei Programmlinien:
PROGRAMMLINIE 1: Corona-Nachwuchsforschungsgruppe Kardiovaskuläre und Neuro-vaskuläre Erkrankungen
Die Programmlinie versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem struktur-innovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind medizinisch ausgerichtete Grundlagenwissenschaftler:innen sowie Ärzt:innen an medizinischen Fakultäten, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und während des Förderzeitraums von fünf Jahren die Berufbarkeit erlangen wollen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro dienen dem Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe. Der
Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu acht Jahren nach einem PhD/Dr.rer. nat. bzw. vier bis zehn Jahren nach der Promotion als Dr.med. gestellt werden.
PROGRAMMLINIE 2: Corona-Grants Young Scientists Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
Die Programmlinie stellt Fördermittel für junge Wissenschaftler:innen in der Postdoc-Phase für die Durchführung eines einzelnen zeitlich begrenzten innovativen Vorhabens in der translationalen, kardio-vaskulären bzw. neurovaskulären Forschung zur Verfügung. Jede/r »Young Scientist« wird mit bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestattet. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren nach einem PhD/Dr. rer. nat. bzw. zwei bis fünf Jahren nach der Promotion als Dr. med. gestellt werden. Das Projekt muss an einer medizinischen Fakultät durchgeführt werden.
ANTRAGS- UND AUSWAHLVERFAHREN
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Konzeptskizzen sind bis zum 15. März 2025 einzureichen.
Informationen über Antragsberechtigung, Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie oder können heruntergeladen werden bei
Corona-Stiftung im Stifterverband
www.corona-stiftung.de. coronastiftung@stifterverband.de
Julia Lasik
Baedekerstraße 1. 45128 Essen
T 0201 8401-319