Berlin engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen wie Recht, Arbeit, Bildung und Gewaltschutz. Ziel ist es, gleiche Chancen in zu fördern und die Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe von Frauen zu berücksichtigen. Gleichstellung - Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates. Keine Gewalt - Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und wird als eine Form der Diskriminierung der Frau anerkannt. Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Recht - Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Bildung - Gleichstellung im Bildungsbereich Bildung bedeutet Zukunftssicherung sowohl auf der individuellen als auch der gesellschaftlichen Ebene. Arbeit - Frauen und Männer sollten gleichermaßen für sich selber sorgen können und gleichermaßen Zeit für Familie und Privatleben haben. Gesundheit -Die Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Auseinandersetzung ergibt sich aus unterschiedlichen Lebensentwürfen, Gesundheitsbewusstsein und Krankheitsverläufen. Vielfalt - Berlin hat viele Gesichter. Für die Offenheit und Toleranz ist Berlin weltweit bekannt. Menschen aus 190 Staaten leben in Berlin. Öffentlichkeit - Frauen ziehen in immer weitere Bereiche der Berufswelt ein, übernehmen politische Ämter, sowie Funktionen in Religion, Kultur und Sport – die Öffentlichkeit wandelt sich und ist nicht mehr allein Sache der Männer. Ab sofort ist folgendes Aufgabengebiet unbefristet zu besetzen: Kennziffer: 24/25 Entgeltgruppe: E10 TV-L Teilzeit, Vollzeit Bewerbungsfrist: 04.04.2025 Ihr Arbeitsgebiet: Fachaufsicht und Controlling der externen Zuwendungssachbearbeitung, zuwendungsrechtliche Begleitung der Förderprogramme und -projekte für Frauen in der Arbeits- und Wirtschaftswelt Aufgabenschwerpunkte: Fachaufsicht über einen externen Bewilligungsdienstleister und Controlling der Umsetzung der Verträge des Bewilligungsdienstleister und des Prüfungsdienstleisters, die die mit Landesmitteln finanzierten Maßnahmen durchführen, Zuwendungssachbearbeitung in Bezug auf alle finanziellen Aspekte der Förderung in Abstimmung mit den fachlich für die Projekte zuständigen Kolleg:innen und im Rahmen der Fachaufsicht mit dem Bewilligungsdienstleister, Vor-Ort-Kontrollen, Bearbeitung von zuwendungsrechtlichen Einzelproblemen, Unterstützung bei der Durchführung von Vergaben und Interessensbekundungsverfahren im Kontext Förderung, Bearbeitung von Widerspruchsbescheiden, Mitarbeit bei der Aufstellung der Haushalts- und Finanzplanung der Abteilung, Buchungen in Profiskal, Verweisberatung für Anfragende, Öffentlichkeitsarbeit zu den Arbeitsmarktprojekten. Sie bringen mit / Formale Voraussetzungen (bitte beachten Sie, dass diese zwingend sind) Bewerberinnen und Bewerber, mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom/FH) im Hauptfach Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaft oder einer Studienfachrichtung mit inhaltlichem Bezug zur Tätigkeit oder einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in Verbindung mit mindestens 5-Jähriger Erfahrung in der Umsetzung arbeitsmarktspezifischer Förderprogramme, die aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert werden (inhaltliche und zuwendungsrechtliche Prüfung von Projektanträ-gen, Controlling sowie Beratung und Umsetzungsbegleitung von Zuwendungsempfangenden). Anforderungsprofil: Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Anforderungsprofil gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert. Es ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung. Die Stellenausschreibung sowie das Anforderungsprofil sind nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sicht- und abrufbar. Es wird daher empfohlen, diese bei Bedarf zu speichern. Ansprechpersonen für Ihre Fragen: Rund um das Bewerbungsverfahren Frau Jan, ZS B 23 Ja 030 9028 1222 Erforderliche Bewerbungsunterlagen Bitte bewerben Sie sich online über den Button „Jetzt bewerben“ Laden Sie dort mindestens folgende Anlagen hoch: Anschreiben Lebenslauf mit tabellarischer Tätigkeitsübersicht die Übersendung eines Bewerbungsfotos ist für den Auswahlprozess nicht erforderlich und erfolgt ggf. freiwillig Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind, eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle) eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sollte dies nicht vorliegen, leiten Sie bitte die Erstellung ein und weisen Sie hierauf in Ihrem Motivationsschreiben hin. Hinweise: Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse grundsätzlich möglich. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie darauf (unter Angabe des GdB) ggf. bereits in der Bewerbung hin. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er in nicht reglementierten Berufen von der zuständigen staatlichen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde. In reglementierten Berufen sind die im Land Berlin entsprechenden Anerkennungsstellen zuständig. Soweit Ihnen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses noch nicht vorliegt, geben Sie bitte in der Bewerbung an, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie unter www.kmk.org/zab. Wurde eine Gleichwertigkeitsfeststellung nicht beantragt, bitten wir Sie, die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses über die Datenbank ANABIN www.anabin.kmk.org/anabin.html zu prüfen und Ihrer Bewerbung einen Abdruck beizufügen. Ergibt sich die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses mit dem einschlägigen deutschen eindeutig, kann geprüft werden, ob Sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie Beschäftigte mit dem einschlägigen Hochschulabschluss verfügen („sonstige Beschäftigte/sonstiger Beschäftigter“). Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der Bewerber/innen elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 Abs. 1 EU-DSVGO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/sen/asgiva/ Weiter Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.