Jobbeschreibung
Das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt sucht ab sofort, unbefristet, eine Sachbearbeitung (m/w/d) in der Wirtschaftsstelle im Stadtentwicklungsamt in der Gruppe Technische Verwaltung. Kennziffer: 075-4200-2025. Geplanter Einsatzort: Storkower Str. 97, 10407 Berlin
Ihr Arbeitsgebiet umfasst u. a.:
* Sachbearbeiter:in in der Wirtschaftsstelle
* Vertretung von TV 1; Hauptsachbearbeitung Haushaltswesen/Mittelbewirtschaftung
* Haushaltsüberwachung für die zugewiesenen Mittel in den einzelnen Titeln der Kapitel 4200, 4201, 4202, Anordnungsbefugnis/Zeichnungsbefugnis gemäß gesonderter Festlegung
* Sachbearbeitung der Einnahmen und Controlling (Mahnverfahren und kassentechnische Abwicklung)
* Erstellung von Kassenzeichen für die Einnahmen in HKR
* Erstellen allgemeiner Annahmeanordnungen in HKR
* Bearbeitung von Veränderungen von Ansprüchen gem. § 59 LHO (z. B. Niederschlagungen)
* Beratung- und Informationsdienst bei Zahlungsverzug und daraus resultierenden Mahnungen
* Feststellung der rechnerischen Richtigkeit gem. § 70 LHO
* Zahlungskontrolle
* Bearbeitung von Anträgen auf Zahlungserleichterung gem. § 59 LHO
* Bearbeitung von Anträgen auf Zwangseinziehung von Schornsteinfegergebühren – Fertigen von Leistungsbescheiden gem. § 20 Abs. 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetz
* Mitwirkung/Unterstützung bei der Abhilfeprüfung zu Widersprüchen (z. B. Auskunft zu Gebühren)
* Vertretung als Praxisanleiter:in bzgl. der Ausbildung und Betreuung von Praktikanten, Auszubildenden und Hospitanten
* Hauptsachbearbeitung und Eintreibung der Kosten der Schornsteinfeger nach § 20 Schornsteinfegerhandwerksgesetz
* Sachbearbeitung der Kehrbuchprüfungen nach § 19 Schornsteinfegerhandwerksgesetz sowie die Sachbearbeitung inkl. Prüfung und Zuarbeit nach § 21 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (Aufsichtsbehörde der bevollmächtigten Be-zirksschornsteinfeger)
* Hauptsachbearbeitung von Anträgen auf Zwangseinziehung von Schornsteinfegergebühren
* Auszahlung der Gebühren an die zuständigen Schornsteinfeger
* Erstellung von Leistungsbescheiden nach § 20 Abs.3 SchfHwG und § 6 Abs. 2 KÜO
* Aktuell sind Aufgabenübertragungen geplant, es wird daher in naher Zukunft eine Höhergruppierung angestrebt
Voraussetzungen
Formale Anforderungen:
* Mindestanforderung ist der Abschluss als Verwaltungsfachangestellte:r, Verwaltungslehrgang I oder vergleichbare Fähigkeiten und Kenntnisse
Fachliche Anforderungen:
* Kenntnisse der LHO und deren Anwendungsvorschriften
* Gesetz über Gebühren und Beiträge
* Kenntnisse der KLR
* Kenntnisse HKR
* Kenntnisse im Schornsteinfegerhandwerksgesetz und der KÜO
* Gute allgemeine Kenntnisse GGO I
* Kenntnisse eBG-Programm
Außerfachliche Anforderungen:
* auch unter schwierigen Bedingungen engagiert arbeiten, den Handlungsrahmen ausfüllen und aktiv Wissen und Erfahrungen einbringen sowie sich auf neue Aufgaben einstellen und neue Kenntnisse erwerben
* vorausschauend planen und strukturieren und entsprechend agieren
* Denken und Handeln auf ein gewünschtes Ziel hin ausrichten und die erforderlichen Ressourcen effizient einsetzen
* zeitnahe und nachvollziehbare Entscheidungen treffen und dafür Verantwortung übernehmen
* sich personen- und situationsbezogen austauschen
Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, welches Sie unter "weitere Informationen" finden.
Wir bieten Ihnen
* ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und eine gute Work-Life-Balance (durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und Einstieg in mobile Arbeit) und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten
* die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen sowie ein individuelles Wissensmanagement
* aktive Gesundheitsangebote während der Arbeitszeit
* eine kostenlose externe Sozialberatung
* ein vergünstigtes Firmenticket für den Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg bzw. eine Hauptstadtzulage
* eine Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte
* eine Bezahlung nach geltendem Tarifvertrag
* 30 Tage Erholungsurlaub in einem Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich arbeitsfrei am 24.12. und 31.12.
* Jahressonderzahlung