Sie sind nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten einsatzbereit, freuen sich auf die Vielfalt verschiedener Arbeitsbereiche und haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem examinierten Gesundheitsberuf? Dann suchen wir Sie als Pflegefachkraft (m/w/d) für unseren Flex-Pool Im Pflege Flex-Pool berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse und bieten Ihnen anpassungsfähige Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf Wir setzen Sie je nach Fachexpertise und Ihrer Möglichkeit zu arbeiten auf unseren verschiedenen Stationen der Fachkliniken für Geriatrie Radeburg GmbH ein Im Pflege Flex-Pool gibt es kein kurzfristiges Einspringen oder einen Einsatz außerhalb Ihrer vorgegebenen Dienstzeiten Die Pflegedirektion koordiniert Ihren Einsatz auf der Station Sie unterstützen ein Stationsteam zusätzlich, um Arbeitsspitzen aufzufangen Idealerweise beträgt Ihre Mindestanwesenheit 4 Stunden Im Pflege Flex-Pool garantieren wir Ihnen Ihre Arbeitszeit. Auch das ist kein Problem Sie nehmen an Einführungsveranstaltungen teil und werden zunächst 14 Wochen auf den verschiedenen Stationen eingearbeitet Sie bekommen Schulungen und alle Informationen, die Sie benötigen damit Ihnen ein optimaler Start gelingt und Sie sich als examinierte Pflegekraft wieder in Ihren Tätigkeiten sicher fühlen Sie haben auch die Möglichkeit eine unverbindliche Hospitation oder einen Schnuppertag zu vereinbaren Sie haben Lust auf professionelle Zusammenarbeit im Team und möchten an Weiterbildungen teilnehmen und Ihre fachliche Kompetenz stärken und ausbauen? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Ihnen wichtig und Ihnen fehlt Ihr alter Beruf? Egal wie in welcher Lebensphase Sie sich befinden, wir unterstützen Sie Wenn wir Sie überzeugen konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen. Am besten geht das über den Button "online bewerben". Für den ersten Kontakt steht Ihnen gern Herr Kührt unter der Rufnummer 49 3523 65 239 zur Verfügung. Gleichbehandlung und Diversity sind uns wichtig. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung oder ihres Alters. Am 01. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Zum Antritt Ihrer Tätigkeit muss eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachgewiesen werden. Personen, die nach 1970 geboren sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.