* Mehrere unbefristete Stellen imJugendamt (z. B. Erstberatung, Ü16 und ASD)
* Entgelt nach Entgeltgruppe S14 TVöD
* EineTätigkeit, angegliedert an ein modernes Jugendamt mit eineraufgeschlossenen, engagierten Belegschaft
* DieDreiteilung der Sozialen Dienste in Erstberatung, ASD undKrisendienst ermöglicht einen hohen fachlichen Standard undAustausch zwischen den Fachkräften: Zwei-Fachkräfte-Gebot beiKindeswohlgefährdungen, Kriseninterventionen und die Überprüfungder Kindeswohlgefährdungen erfolgt durch den Bereich Krisendienst
* Betriebliche Zusatzversorgung (VBL), Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten, Firmenfitness, aktivesGesundheitsmanagement, mobiles Arbeiten (Homeoffice), moderne IT-und Büroausstattung, kostenlose Parkplätze, Fahrradleasing(Dienstrad)
im BereichErstberatung:
* Erstbewertung vonKindeswohlgefährdungen i. S. d. Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIIIund gem. dem Bundeskinderschutzgesetz sowie Weiterleitung derMitteilung an den Krisendienst
* Fachkompetenteund zielgerichtete Entgegennahme der pädagogischen Anliegen derBürgerinnen und Bürger
* Fachlich fundierteErstberatung und zielgerichtete Weitervermittlung vonBeratungsanliegen an externe Fachstellen oder die Sozialdienste desJugendamtes im Sinne einer Fallsteuerung
* Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Erstberatung beiErziehungsberatungsbedarf
imBereich Ü16:
* Hilfeplanung undGewährleistung ihrer Umsetzung für Jugendliche ab 16 Jahren gem. §§27 ff. insb. § 34 sowie 35a SGB VIII und Hilfen für jungeVolljährige gem. § 41 SGB VIII
* Erarbeitungvon Perspektiven zur Vorbereitung auf eine eigenständigeLebensführung sowie ggf. Überleitung in andere Leistungssysteme
* Unterstützung von Jugendlichen und jungenVolljährigen im Rahmen der Verselbstständigung undPersönlichkeitsentwicklung
imBereich ASD:
* Planung undUmsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8 a SGBVIII), einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtlicherVerfahren gem. § 1666 BGB in Zusammenarbeit mit dem Krisendienstdes Jugendamtes
* Hilfeplanung und dieGewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung gem. § 27ff. SGB VIII
Zusätzlichsind alle Mitarbeitenden zur Teilnahme an der jugendamtsinternenRufbereitschaft verpflichtet (ca. 6 Dienste pro Jahr bei einerVollzeittätigkeit).
* Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium derSozialarbeit/Sozialpädagogik odervergleichbar
* Berufserfahrung in derJugendhilfe ist wünschenswert
* Rechtskenntnisse und fundierte pädagogische undjugendhilferechtliche Kompetenzen in den Bereichen des Familien-,Kinder- und Jugendhilferechts
* Bereitschaftzur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auch in denNachmittagsstunden, zur Weiterbildung und zur Supervision
* Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit,Flexibilität und Zielstrebigkeit
* ÜblicheEDV-Kenntnisse (MS Office)
* Führerschein(Klasse B) und die Bereitschaft, den eigenen Pkw im Rahmen derTätigkeit einzusetzen