Ihr Arbeitsgebiet umfasst
u. a.:Fachärztliche Beratung und Bewertung aus seuchenhygienischer u. umweltmedizinischer Sicht entsprechend dem GDG u. Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben gemäß OrdZG. Ärztliche Aufgaben im Bereich Infektionsschutz:
1. in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Sicherstellung seuchenhygienischer Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
2. in der infektionshygienischen Überwachung und Beratung von Krankenhäusern Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen der Pflege und anderen über wachungspflichtigen Einrichtungen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgabe
3. in der Überwachung der Beschaffenheit von Trinkwasser, Schwimm- und Badbeckenwasser
Ärztliche Aufgaben im Bereich der Umweltmedizin und dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz:
4. umweltmedizinische Beratung mit Stellungnahmen zu Bau- u. Planungsvorhaben
5. Gesundheitliche Bewertung von Schadstoffen bzw. Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit inkl. Erkennung und Vermeidung von gesundheitsschädlichen Einflüssen der Umweltnoxen
6. Veranlassung bzw. Überwachung von Bekämpfungsmaßnahmen von Schädlingen und Lästlingen
7. Schutz der Bevölkerung im Rahmen des medizinischen Katastrophenschutzes auch in Seuchen- und Pandemiefällen inkl. Erstellung von entsprechenden Plänen
Formale Anforderungen:
ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin mit ärztlicher Approbation und die Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung:
8. Fachärztin/Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Öffentliches Gesundheitswesen
oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder
9. Ärztin/Arzt mit mindestens 3-jähriger klinischer Erfahrung in einer der oben genannten Fachrichtungen oder mit mindestens 2-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Hygiene und Umweltmedizin oder
10. Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Arzt/Ärztin in Weiterbildung in den oben genannten Fachrichtungen
Fachliche Anforderungen:
11. Infektiologie und Hygiene, Fach- u. Rechtsgrundlagen für die Arbeitsaufgaben (insb. GDG, TrinkwV, IfSG, Katastrophenschutzdienstverordnung, Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen, BauOBln, Bundes-Immissionsschutzgesetz, EU-Badegewässerrichtlinie
12. grundlegenden Vorschriften für die Geschäftsverfahren in der Berliner Verwaltung:
13. Bezirksverwaltungsgesetz (BezVerwG)
14. Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) mit ZustKat
15. Allgemeines Sicherheits- u. Ordnungsgesetz (ASOG)
16. Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz
17. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
18. Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO I)
19. EU-Datenschutz-Grundverordnung Art. 5 - Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
20. (EU-DSGVO) - Berliner Datenschutzgesetz § 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten (BlnDSG)
21. Berliner Produktkatalog - im Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung, mit Zielsetzung und Systematik
22. IT-Verfahren (Word, Excel, GroupWise, Intranet, Internet)
23. in IT-Fachverfahren EPIDEM / Octoware, SurvNET und Uminfo
24. über die bezirksspezifischen Problemfelder im Hinblick auf das Sachgebiet
Außerfachliche Anforderungen:
25. eigenverantwortlich und im Team arbeiten, sind physisch und psychisch belastbar und haben Freude an der Tätigkeit in der Anwendung hygiene- und umweltmedizinischer Rechtsvorschriften
Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, welches Sie unter "weitere Informationen" finden.
Wir bieten...
26. ein durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten
27. die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen
28. eine kostenlose externe Sozialberatung
29. ein vergünstigtes Firmenticket für den Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg bzw. eine Hauptstadtzulage
30. eine Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte
31. eine Bezahlung nach geltendem Tarifvertrag
32. Tage Erholungsurlaub in einem Kalenderjahr
33. Jahressonderzahlung
Ihre