Die Stadt Ahrensburg zählt auf Sie! Ahrensburg ist eine aufstrebende Stadt mit rund 35.000 Einwohnern und Mittelzentrum im Kreis Stormarn. Die naturnahe Lage und die exzellente Verkehrsanbindung an die Metropolregion Hamburg und die Ferienregionen in Schleswig-Holstein bieten einen hohen Freizeit- und Wohnwert. Die Stadt ist ein familienfreundlicher und moderner Dienstleistungs- und Bildungsstandort.
Sie sind eine Führungspersönlichkeit mit hoher fachlicher Expertise, greifen Veränderungen auf und gestalten diese gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden? Sie haben Interesse, eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung für Ahrensburg mitzugestalten? Dann verstärken Sie unser Leitungsteam und bauen mit uns weiter an einer digitalen, nachhaltigen und dienstleistungsorientierten Stadtverwaltung!
Fachbereichsleitung Stadtplanung, Bauen und Umwelt (m/w/d)
– A 16 SHBesG / EG 15 TVöD VKA, Vollzeit, unbefristet –
Ahrensburg ist ein attraktives Mittelzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft von Hamburg. In der Stadtverwaltung setzen sich über 300 Beschäftigte täglich für die Belange der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger ein. Die Fachbereichsleitung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu besetzt. Es handelt sich um eine Ruhestandsnachfolge. Die Aufgaben erfordern einen hohen Präsenzanteil. Homeoffice und Teilzeit sind unter Berücksichtigung dienstlicher Belange nur begrenzt möglich.
In der Verantwortung der Fachbereichsleitung „Stadtplanung / Bauen / Umwelt“ erbringen 80 Beschäftigte in fünf Fachdiensten ein sehr breites Aufgabenspektrum. Die Fachdienste „Bauverwaltung“, „Stadtplanung und Bauaufsicht“, „Straßenwesen“, „Zentrale Gebäudewirtschaft“ und „Grünflächen und Klimaschutz“ tragen maßgeblich zur Entwicklung unserer Stadt bei, u. a. durch die Bearbeitung von anspruchsvollen Planungsprozessen, bauaufsichtlichen Verfahren, städtebaulichen Verträgen, Satzungen und städtischen Einzelbauvorhaben sowie durch die Umsetzung und Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen.
Diese Führungsposition ist direkt dem Bürgermeister unterstellt und wird gemäß § 5 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG S-H) zunächst für zwei Jahre auf Probe übertragen. Mit Beschäftigten wird zunächst ein vertragliches Verhältnis auf Probe nach § 31 TVöD-VKA vereinbart.
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