Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Landespfleger (m/w/d) für die Untere
Naturschutzbehörde - Abteilung Bauen und Umwelt
zu besetzen.
Beamte: A 11 LBesG | 40 Wochenstunden | unbefristet Beschäftigte: E 11 TVöD | 39 Wochenstunden | unbefristet Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich auf die Maßnahmen und Aufgaben, die dieser Behörde nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz zukommen.
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
•fachliche und rechtliche Prüfungen/Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft inklusive dazugehöriger Kompensation, insbesondere im Bereich von Fachplanungen und Genehmigungsverfahren sowie der kommunalen Bauleitplanung die Vorbereitung/Erteilung von Eingriffs-Genehmigungen durch die Unteren Naturschutzbehörde selbst Mitwirkung bei der Erstellung und Betreuung des landesweiten Kompensationskatasters Aufgaben im Bereich von Monitoring und Kontrollen zu natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen Verträglichkeitsprüfungen sowie fachliche/rechtliche Prüfungen von Vorhaben in nationalen und europäischen Schutzgebieten/-objekten fachliche und rechtliche Prüfungen im Bereich des gesetzlichen Biotopschutzes fachliche und rechtliche Prüfungen im Bereich des Artenschutzes, Vorbereitung von bestimmten Artenschutzgenehmigungen Mitwirkung bei der staatlichen Biotopbetreuung Entwicklung und Durchführung von Biotopschutz- und Artenschutzmaßnahmen, sowie Beratung und Betreuung solcher Maßnahmen bei deren Durchführung durch Dritte Mitwirkung bei der Digitalisierung des Fachbereichs und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Ihr Anforderungsprofil:
• erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege oder eines anderen wissenschaftlichen Studiengangs mit der Fachrichtung oder den schwerpunktmäßigen Studieninhalten Naturschutz, Landschaftsökologie oder Landschaftsplanung (Dipl. Ing., Master oder Bachelor) fundierte Kenntnisse der einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes- und Landesnaturschutzrechtes sowie Grundkenntnisse des europäischen und internationalen Naturschutzrechtes gute Arten- und Biotoptypenkenntnisse
• idealerweise Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht idealerweise Kenntnisse in anderen Umweltrechtsbereichen sehr gute Kenntnisse in der einschlägigen Office-Software (wie Word, Excel) Erfahrungen in der Anwendung von GIS-Systemen Führerschein der Klasse B bzw. 3 Bereitschaft und Fähigkeit zur Durchführung von Außenterminen hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick
Was wir bieten:
• breites und vielseitiges Aufgabenfeld Möglichkeiten zu eigener Projektarbeit und Projekt-Mitbetreuung in überregional bedeutsamen Schutzgebieten wie der Mehlinger Heide, Pfälzer Moorniederung, Pfälzerwald, Kranichwoog eine Einarbeitung in das Aufgabengebiet durch erfahrene Kollegen ist möglich flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos Jobticket Jobrad Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten bedarfsorientierte Fortbildungen einen modernen Arbeitsplatz motivierte und freundliche Kolleginnen und Kollegen Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
Bewerbungen von Teilzeitkräften auf die Vollzeitstellen sind möglich, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).