Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleisterinnen und Dienstleister, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 25 am Dienstort Arnsberg mehrere
Ingenieure (m/w/d) für die techn. Sachbearbeitung im Bereich Verkehr
(Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. ab Entgeltgruppe EG 11)
Die ausgeschriebenen Stellen sind unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Vorausgesetzt wird dann eine entsprechende, langjährige praktische Erfahrung von mind. 3 Jahren.
Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerber/innen können bis zur Besoldungsgruppe A11 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Dezernat 25 befasst sich mit einer Vielzahl von verkehrlichen Themen im Regierungsbezirk Arnsberg.
Das Aufgabenspektrum reicht von Verfahren zur Erlangung von Planungsrecht für Infrastrukturvorhaben über die Förderung kommunaler verkehrlicher Vorhaben und des ÖPNV, die Erteilung von Konzessionen und Liniengenehmigungen nach Personenbeförderungsgesetz, die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte, die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter, Fahrerlaubnisbehörden und Zulassungsstellen bis hin zu den Aufgaben als obere Straßenaufsicht und obere Straßenverkehrsbehörde.
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