Vollzeit (38,5 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: C-7a ; C-7 1 86 Civil Engineer Squadron Sie agieren als Projektleiter bei Bauprojekten erstellen Arbeitsaufträge und prüfen die technische Richtigkeit von Planungsberechnungen, Analysen, Konstruktionszeichnungen und Baubeschreibungen überwachen und steuern den Bauablauf in allen Phasen und veranlassen bei Bedarf Änderungen Durchführung kartographischer und (luft-)bildanalytischer Verfahren einschließlich mathematischer, geographischer und naturwissenschaftlicher Grundlagen zur Gestaltung, Auswertung und Erstellung von Karten, Tabellen und digitalen Geoinformationssystemen (GIS) Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, Geoinformatik oder Kartographie Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (vorzugsweise im Projektmanagement) erwünscht Fortgeschrittene Kenntnisse in Geographischen Informationssystemen (GIS) und CAD Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift Gute PC-Kenntnisse (MS Office) Führerschein Klasse B Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 2 1 Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als C-7a bzw. C-7 eingestuft C-7a Anfangsgehalt 4.470,65 € / Endgehalt 6.175,59 € C-7 Anfangsgehalt 3.991,09 € / Endgehalt 5.566,94 € Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt. 2 Je Dienststelle kann diese Regelung variieren