Wir sind das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Naumburg (Saale). Unsere Mitarbeiter betreuen ca. 3.000 eigene und fremde Mieteinheiten. Wir suchen eine/einen verantwortungsbewusste/n und flexible/n Mitarbeiter/in für die Stelle Installateur/in und Heizungsbauer/in (m/w/d). Ihre Aufgaben umfassen: Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Sanitär-, Heizungs- und Gasanlagen Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung an Heizanlagen Durchführung von Wartungsarbeiten an Heizungs- und Schmutzwasserhebeanlagen Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen Dokumentation der Installations- bzw. Wartungsarbeiten Beratung der Geschäftsführung bei der Umsetzung geplanter Sanierungsvorhaben inklusive Kostenkalkulation Planung und Organisation der Beschaffung von Material und Anlagen(teilen) Betreuung von Bauvorhaben, Führung externer Dienstleister, Rechnungsprüfung Ihr Profil: Abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder vergleichbare Ausbildung Mehrjährige Berufserfahrung als Installateur/in und Heizungsbauer/in Verbindliches und kundenorientiertes Auftreten, Engagement und Zuverlässigkeit Selbständiges und sorgfältiges Arbeiten Ausgeprägtes handwerkliches Geschick Überdurchschnittliche Leistungs- und Einsatzbereitschaft Besitz eines Führerscheins Klasse B ist zwingend erforderlich Wir bieten: Anspruchsvolle Tätigkeit in einem kommunalen Wohnungsunternehmen mit attraktiver Vergütung nach Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Berufsbegleitende Aus-/Weiterbildung (z. B. Meisterlehrgang, Fachqualifikationen) Senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bis zum 03. Januar 2025 an: GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH z. Hd. Herrn Weibezahl Kennwort: Installateur/in und Heizungsbauer/in (m/w/d) Postfach 1854 06608 Naumburg (Saale) E-Mail: bewerbung[AT]gwg-naumburg.de Eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung wird nicht versandt. Eine Kostenerstattung im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbungen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichtet.