* Überprüfung der Bauvorlagen,bautechnischen Nachweise, Bescheinigungen und Mitteilungen imRahmen der Bauüberwachung
* Wahrnehmungvon Bauzustandsbesichtigungen
* Umsetzung vonZwangsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowieAnordnungen zur Gefahrenabwehr
* Überprüfungaller baulichen Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich ihresbaurechtskonformen Zustands
* Feststellung vonMängeln aufgrund von Beschwerden, Anzeigen und eigenenWahrnehmungen
* Bauverbote verhängen undWeisungen gegenüber den am Bau Beteiligten