Aufgaben Ihre Aufgaben bestehen darin Gebäude, bestehend aus den Nutz- beziehungsweise den Wohnräumen sowie aus Gemeinschaftsflächen und eventuellen Gemeinschaftsräumen, zu reinigen. Zur Unterhaltsreinigung von Fluren und Treppenhäusern gehört auch die Gebäudereinigung mit Außenfenstern nebst Rahmen sowie von Haustüren, von Klingel- und von Briefkastenanlagen. Diese Ausstattungen und Einrichtungen sind unmittelbar mit dem Gebäude verbunden. Auch hier ist nach einer ersten Grundreinigung die laufende Unterhaltsreinigung durchzuführen. Der Reinigungsrhythmus zwischen Gebäudereinigung, also vom Reinigen am Gebäudeäußeren, unterscheidet sich deutlich von dem der Unterhaltsreinigung im Gebäudeinnern. Qualifikation Es ist keine besondere Qualifikation erforderlich. Benefits Keine.