Der Eigenbetrieb Straßen des Kreises Lippe mit rund 70 Mitarbeitenden ist unter anderem für die Planungs-, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Zuge der 440 km Kreisstraßen mit 130 km Radwegen und 100 Brückenbauwerken im Kreis Lippe sowie für den Schiedersee zuständig.
Bauingenieur als Fachgebietsleitung (w/m/d) Tiefbau für die Bereiche Bau und Erhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen.
Zu den Aufgabenbereichen dieses Fachgebiets gehören die Ausschreibung, die Bauleitung und die Abrechnung für die Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen im Zuge der lippischen Kreisstraßen mit den Geh- und Radwegen, Ingenieurbauwerken und Entwässerungsanlagen. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium / Bachelorabschluss im Studiengang Bauingenieurwesen.
Sie zeichnet ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kommunikations- und Moderationsfähigkeit sowie Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen aus.
Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem engagierten Team
eine Stelle, die nach Entgeltgruppe 13 TVöD VKA vergütet wird
flexible Arbeitszeiten/gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für tariflich Beschäftigte
eine betriebliche Altersversorgung
ausreichend kostenfreie Parkplätze
einen betriebseigene Kindertagesstätte für Kinder bis 3 Jahre
Dienstradleasing und Jobticket für tariflich Beschäftigte
Der Kreis Lippe fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat einen Gleichstellungsplan. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung unter Beachtung des Leistungsprinzips bevorzugt.
Die Kreisverwaltung Lippe arbeitet mit Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst zusammen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht zurückgeschickt werden.
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