Wir sorgen für:
* einen sicheren Arbeitsplatzflexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Telearbeit, Teilzeit)
* Fortbildungs und Entwicklungsmöglichkeiten
* Gesundheitsprävention
Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn es geht um viel: Sie arbeiten in sensiblen Sicherheitsbereichen am Herzen der nordrhein westfälischen Polizei.
Ihre neuen Aufgaben:
Das Dezernat 24 „IT Betrieb“ ist eines von sechs Dezernaten in der Abteilung 2 IT. Es besteht aus fünf Sachgebieten bzw. Teildezernaten in denen der technische Betrieb der polizeilichen IT Infrastruktur organisiert und sichergestellt wird.
In der Funktion der Teildezernatsleitung 24.2 „Middleware“ sorgen Sie u.a. für die Einführung, Umsetzung und kontinuierliche Optimierung der Betriebsprozesse. Darüber hinaus gehören die Fehleranalyse und beseitigung gemäß des ITIL Incident und Problemmanagements zu den Aufgaben im Teildezernat.
Darüber hinaus prägen folgende Tätigkeiten die thematischen Schwerpunkte:
* verantwortungsvolle Planung einer synergiebringenden Konzeption betrieblicher Maßnahmen an der IT Infrastruktur
* Definition/Festlegung und Bewertung von technischen Anforderungen sowie Integration neuer Plattformen in die bestehende Informationstechnik der Polizei NRW
* Auswahl, Festlegung und Umsetzung geeigneter Lösungstechnologien und –strategien
* Stetige Optimierung und technische Fortschreibung der eingesetzten Informationstechnik
* Umfassende technische Beratung polizeilicher IT Projekte, IT Verfahren sowie bei IT Infrastrukturvorhaben
* Qualifizierte Analyse bei Verbesserungspotential an der von der Polizei NRW genutzten Informationstechnik
* Vertretung der Polizei NRW in nationalen und internationalen Gremien, Symposien oder Organisationen
* Sicherstellung der Funktionsfähigkeit polizeilicher IT Anwendungen
* Personalführung
Was Sie mitbringen müssen:
* Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit Diplom oder Master in den Bereichen Informatik, Kommunikationstechnik, Nachrichtentechnik oder vergleichbaren Fachrichtungen
oder
* Einen Masterabschluss an einer Fachhochschule, wenn der betreffende Akkreditierungsbeschluss die Öffnungsklausel für die Laufbahngruppe 2.2 enthält (Der entsprechende Nachweis ist beizufügen)
oder
* Sie verfügen über Fähigkeiten, die denen, die in den zuvor genannten Studiengängen vermittelt werden, gleichwertig sind und können eine einschlägige berufliche Erfahrung nachweisen
und
1. Mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition