ID: 216D_0524_BAAINBW-E
Stellenbeschreibung
Es sind mehrere Stellen an den genannten Dienstorten zum nächstmöglichen Zeit-punkt zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben als Ingenieur/ -in (m/w/d) im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im BAAINBw gehören u.a.:
* Sie lenken u.a. die Entwicklung von Wehrmaterial bei der Industrie, erproben und bewerten Prototypen und überwachen die Realisierung bis hin zur Abnahme des fertigen Produkts.
* Sie begleiten die Ausrüstung und halten diese im Rahmen der Nutzungsbetreuung auf dem neuesten Stand der Technik.
* Sie steuern die Prozesse in der Projektleitung eigenverantwortlich bis zur Einführung von neuem Wehrmaterial.
* Sie sind darüber hinaus in das Beschaffungsverfahren einbezogen und legen während der Beschaffungsphasen technische Forderungen und den Leistungsumfang der zu beschaffenden Ausrüstung fest.
* Sie sind für die Güteprüfung zuständig, die die Beobachtung und Kontrolle der Vorbereitung der Produktion, der laufenden Serienfertigung sowie des fertigen Materials umfasst.
* Sie bearbeiten und unterstützen die Dienststelle in allen relevanten IT-Angelegenheiten.
Was für Sie zählt
* Sie übernehmen vielseitige Aufgaben und arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich.
* Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder, sofern eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht möglich ist, mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
* Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten. Darüber hinaus kann im Falle einer Einstellung in einem Beamtenverhältnis eine Personalgewinnungsprämie gemäß § 43 BBesG gewährt werden.
* Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
* Für die Zeit im Arbeitsverhältnis kann Ihnen eine Personalgewinnungszulage nach § 16 Abs. 6 TVöD und/oder eine außertarifliche Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000 Euro gewährt werden.
* Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
* Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
* Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Zudem ist das BAAINBw ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber.
Für weitergehende Informationen folgen Sie dem anliegenden Link:
Qualifikationserfordernisse
* Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium, in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik, Kommunikationstechnik, Schiffbau, Schiffstechnik, Flugzeug- und Flug-triebwerksbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Physikalische Technik oder Mikrosystemtechnik.
und
* Sie verfügen über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss auf-bauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren
oder
* Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
* Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.
* Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
* Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
* Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
* Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gegebenenfalls können Sie in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.