Als Leitung des operativen Betriebsbereiches stellen Sie die Betriebsfähigkeit und -sicherheit der betriebstechnischen Anlagen sicher. Für den Nutzer sind Sie die direkte Ansprechperson und achten daher auf die rechtzeitige Ausführung der Arbeitsaufträge.
Zu ihren Aufgaben gehört:
* Überwachung und Betriebsführung aller liegenschaftsgebundenen technischen Ver- und Entsorgungsanlagen, mit eigenem Personal bzw. durch Beauftragung von Fremdfirmen
* Unterrichtung und Beratung der Dienststelle in allen betriebstechnischen Angelegenheiten, Teilnahme an Baubegehungen, Beratung über Instandhaltung sowie Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen
* Erteilung und Begleitung von Arbeitsaufträgen sowie Abnahme der durchgeführten Arbeiten
* Prüfung der Verfügbarkeit der benötigten Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel und Sicherstellung des effizienten Einsatzes
* Einteilung, Überwachung sowie Information und Anweisung des betriebstechnischen Personals sowie Belehrung und Unterweisung über Fragen der Arbeitstechnik und Unfallverhütung
* Verwaltung und Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits-/ Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen
* Aktualisierung der Bestandsaufnahmen der Anlagen aus technischer Sicht, Auswertung der Ergebnisse und soweit erforderlich sofortige Veranlassung der Mängelbeseitigung bzw. Stilllegung