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Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Straßennetzplanung Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Gelsenkirchen Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 03.01.Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Straßennetzplanung.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Betriebssitz Gelsenkirchen, für den Dienstort Gelsenkirchen mit Einsatzort Betriebssitz Gelsenkirchen eine/n Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Straßennetzplanung.
Unterstützung bei der Koordinierung der themenbezogenen Netzwerke, der Fachsoftware und Schulungen
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Raumplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Diplom(FH)/Bachelor)
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar)
langjährige praktische Erfahrung im Bauingenieurwesen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar
Deutschkenntnisse, welche mindestens dem Sprachniveau C1 (fließend in Wort und Schrift) entsprechen
Die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Eine spannende und innovative Tätigkeit mit den Vorteilen einer garantierten Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.