* Überprüfung der Bauvorlagen, bautechnischen Nachweise, Bescheinigungen und Mitteilungen im Rahmen der Bauüberwachung
* Wahrnehmung von Bauzustandsbesichtigungen
* Umsetzung von Zwangsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Anordnungen zur Gefahrenabwehr
* Überprüfung aller baulichen Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich ihres baurechtskonformen Zustands
* Feststellung von Mängeln aufgrund von Beschwerden, Anzeigen und eigenen Wahrnehmungen
* Bauverbote verhängen und Weisungen gegenüber den am Bau Beteiligten