Eberswalde ist Kreisstadt und aufstrebendes Mittelzentrum im Herzen des Landkreises Barnim. Vor den Toren Berlins gelegen, ist unsere Stadt sowohl Hochschulstandort als auch Ausgangspunkt für Erholung im nahegelegenen Biosphärenreservat. Sie bietet exzellente Bildungsangebote sowie hervorragende Verkehrsanbindungen. Als Teil der Metropolregion Berlin-Brandenburg ist Eberswalde ein ausgewiesener Wachstumskern, der industrielle Tradition und wirtschaftliche Innovation sowie eine lebendige Kulturlandschaft zu vernetzen weiß. Dies lässt städtische Entwicklungsmöglichkeiten zu. Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Stadt und verstärken Sie unser Team.
Die Stadt Eberswalde sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen
Dezernenten (m/w/d)
im Dezernat für Bau und Stadtentwicklung.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige, durchsetzungsfähige und zielstrebige Führungspersönlichkeit mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie hoher sozialer Kompetenz.
Die Stadt Eberswalde hat die HAPEKO Hanseatisches Personalkontor GmbH mit der Personalauswahl beauftragt. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich konkludent damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Personalauswahl von der HAPEKO Hanseatisches Personalkontor GmbH verarbeitet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18.05.2025 per E-Mail (bis max. 20 MB) an hoegen@hapeko.de oder postalisch an: Stadt Eberswalde c/o HAPEKO Hanseatisches Personalkontor GmbH, Herr Dr. Jesko von Hoegen, Schlüterstraße 39, in 10629 Berlin.
Wir verbürgen uns für absolute Diskretion sowie eine rasche Bearbeitung Ihrer Kandidatur. Für Fragen steht Ihnen Dr. Jesko von Hoegen unter Tel.: 030 24 000 610 gerne werktags von 9 - 18 Uhr zur Verfügung.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Entsprechend der Regelungen der § 61 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eberswalde ist im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens die Beteiligung der Eberswalder Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Vor diesem Hintergrund besteht für die Stadtverordneten im Rahmen der Akteneinsicht ein Recht auf vertrauliche Sichtung eingereichter Bewerbungsunterlagen. Mit Einreichen der Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle wird die Genehmigung für eine entsprechende Einsichtnahme durch Stadtverordnete in die Bewerbungsunterlagen erteilt.
Der Einsatzort: Eberswalde
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