Kommen auch Sie in unser starkes Team
von mehr als 300 Kollegen und leisten Sie täglich einen Beitrag zur Versorgung unserer Kundinnen und Kunden mit Strom, Erdgas, Wärme, Wasser sowie Telekommunikationsprodukten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet einen:
Leiter geografische Informationssysteme (GIS) und Datenanalyse (m/w/d)
fachliche Anleitung und Personalführung der Mitarbeiter*innen der Gruppe (7 Personen)
Entwicklung von Konzepten sowie Vorbereitung von Projekten zum optimalen Einsatz des geografischen Informationssystems
Organisation des Datenaustausch der Sachdaten mit externen Behörden und Dienstleistern
Überwachung und Abstimmung der Arbeitsaufgaben des Fachbereiches mit allen Netzbetreibern und externen Partnern
Erweiterung, Pflege und Qualitätskontrolle der digitalen Grundkarte
Beauftragung von Vermessungen von Netzen, Anlagen und Topographie und Übernahme in das Geoinformationssystem
erfolgreich abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Geovisualisierung, Energietechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbarer Abschluss
mehrjährige Berufserfahrung im Arbeiten mit einem Geoinformationssystem und / oder CAD-Programmen wünschenswert
Kenntnisse in der Funktion der Ver- und Entsorgungsnetze, Funktionalität und Aufbau von Autocad oder vergl. Programme, Kenntnisse bei der Nutzung von CAD- und GIS-Systemen, Erfahrung in der Personalführung
tiefgründiges Verständnis von technischen Zusammenhängen, Bereitschaft zum selbstständigen und verantwortungsvollen Handeln, ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
flexible Arbeitszeiten/ Gleitzeit (39h/Woche)
Voll- und Teilzeit möglich
Homeoffice
30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
Heiligabend und Silvester zusätzlich frei
Tarifgerechte und pünktliche Vergütung nach TV-V
Vermögenswirksame Leistungen
Fort- und Weiterbildungen
Teamgeist
betriebseigenes Sommerfest
kostenlose Nutzung des Nahverkehrs Schwerin
Deutschlandticket
Fahrradleasing
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.