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~ Bauingenieur*in (m/w/d) in der Planung von Straßen- und Radwegeprojekten Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in (m/w/d) in der Planung von Straßen- und Radwegeprojekten.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.2025 für den Standort Region II NL Ruhr, für den Dienstort Bochum in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 19,55 Std./Woche, befristet für eine Elternzeitvertretung bis zum 31.2027 zwei Bauingenieur*in (m/w/d) in der Planung von Straßen- und Radwegeprojekten.
Operative Projektarbeit in allen Planungsphasen (einschließlich Baurechtserlangung) von überwiegend besonders schwierigen Straßen- und Radwegeprojekten einschließlich Abstimmung mit Fachbehörden und Verbänden, Vorbereitung und Abwicklung von Ingenieurverträgen und Betreuung von Ingenieur-Büros
abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren technischen Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar)
langjährige praktische Erfahrung im Bauingenieurwesen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar
Kollegialität und Sinnhaftigkeit
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Aida Pljakic
~ Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Sofern Sie noch nicht über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, erfolgt die Eingruppierung unter Zuweisung entsprechender Teilaufgaben zunächst in die nächstniedrigere Entgeltgruppe (E 11 TV-L).
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.