Als Leitung des operativen Betriebsbereiches stellen Sie die Betriebsfähigkeit und -sicherheit der betriebstechnischen Anlagen sicher. Für den Nutzer sind Sie die direkte Ansprechperson und achten daher auf die rechtzeitige Ausführung der Arbeitsaufträge. Zu ihren Aufgaben gehört: Überwachung und Betriebsführung aller liegenschaftsgebundenen technischen Ver- und Entsorgungsanlagen, mit eigenem Personal bzw. durch Beauftragung von Fremdfirmen Unterrichtung und Beratung der Dienststelle in allen betriebstechnischen Angelegenheiten, Teilnahme an Baubegehungen, Beratung über Instandhaltung sowie Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen Erteilung und Begleitung von Arbeitsaufträgen sowie Abnahme der durchgeführten Arbeiten Prüfung der Verfügbarkeit der benötigten Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel und Sicherstellung des effizienten Einsatzes Einteilung, Überwachung sowie Information und Anweisung des betriebstechnischen Personals sowie Belehrung und Unterweisung über Fragen der Arbeitstechnik und Unfallverhütung Verwaltung und Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits-/ Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen Aktualisierung der Bestandsaufnahmen der Anlagen aus technischer Sicht, Auswertung der Ergebnisse und soweit erforderlich sofortige Veranlassung der Mängelbeseitigung bzw. Stilllegung Eine Stellenanzeige von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben