Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung derLandesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg.Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmenwir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit undSozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umweltund Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen unsals verantwortungsvolle Dienstleisterinnen und Dienstleister, diestaatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen.Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltigeWeiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebietsowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einenaufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dannwerden auch Sie Teil unseres Teams!
DieBezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fürdas Dezernat 25 am Dienstort Arnsberg mehrere
Ingenieure (m/w/d) für die techn.Sachbearbeitung im Bereich Verkehr
(Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. abEntgeltgruppe EG 11)
Die ausgeschriebenenStellen sind unbefristet.
DieEinstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11der EGO zum TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EGOTV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, könnenmit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Vorausgesetzt wird danneine entsprechende, langjährige praktische Erfahrung von mind. 3Jahren.
Bei Vorliegen der entsprechendenbeamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in dasBeamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerber/innenkönnen bis zur Besoldungsgruppe A11 LBesO A NRW statusgleichübernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeitensind vorhanden.
Das Dezernat 25 befasst sich miteiner Vielzahl von verkehrlichen Themen im RegierungsbezirkArnsberg.
Das Aufgabenspektrum reicht vonVerfahren zur Erlangung von Planungsrecht für Infrastrukturvorhabenüber die Förderung kommunaler verkehrlicher Vorhaben und des ÖPNV,die Erteilung von Konzessionen und Liniengenehmigungen nachPersonenbeförderungsgesetz, die Genehmigungsverfahren für Großraum-und Schwertransporte, die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter,Fahrerlaubnisbehörden und Zulassungsstellen bis hin zu den Aufgabenals obere Straßenaufsicht und obereStraßenverkehrsbehörde.
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