Die Entsorgungsbetriebe Wesseling sind als Eigenbetriebsahnliche Einrichtung der Stadt Wesseling fur ca. 38.000 Einwohner tatig. Der Betriebshof ist als moderner Dienstleister fur die Grunflachenpflege, die Friedhofsbetreuung und Spielplatzunterhaltung verantwortlich. Die Entsorgungsbetriebe Wesseling suchen fur den Bereich Betriebshof zum nachstmoglichen Zeitpunkt eine/einen Gartner/in in der Baumpflege (m/w/d) Unser Angebot: eine unbefristete Vollzeitstelle mit durchschnittlicher wochentlicher Arbeitszeit von 39 Stunden eine Vergutung nach TVoD je nach Qualifikation bis EG 7 alle Sozialleistungen des offentlichen Dienstes sowie jahrliche Sonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung LOB und zusatzlicher Altersversorgung Permanente Weiterbildung an attraktiven Standorten im Bundesgebiet Moglichkeit zur kostenfreien Nutzung des Deutschlandtickets Ihre Aufgaben umfassen insbesondere: Eigenverantwortliche Ausfuhrung von Baumpflegemasnahmen und Baumfallungen mittels Einsatzes einer Hubarbeitsbuhne Fachgerechter Ruckschnitt und Baumpflege in Sport, Park und Grunanlagen sowie im Strasenraum Entsorgen des Schnittgutes und Reinigen der Baustelle Bedienung der notwendigen Geratschaften Ihr Profil: Sie haben mindestens die Fachausbildung AS Baum 1, idealerweise auch AS Baum 2, oder sind bereit, die Fachausbildung AS Baum 2 in Kurze zu erlangen. Sie haben Erfahrungen in der Baumpflege. Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Wunschenswert ist die Klasse C1E. Sie haben die Befahigung zum Bedienen einer Hubarbeitsbuhne. Sie sind gesundheitlich und korperlich geeignet. Sie sind zur Teilnahme an der Rufbereitschaft bereit. Ihre Bewerbung / weitere Auskunfte: Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 31.03.2025 uber das Online Portal der Stadt Wesseling oder an hwild ebw@wesseling.de. Gerne nehmen wir auch Ihre Bewerbungsunterlagen personlich entgegen. Weitere aufgabenbezogene Auskunfte erteilt Herr Hans Wild, Tel.: 02236 38 47 11. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrucklich erwunscht.