Sie verantworten die Bauleitung für den Neubau und die Sanierung von Anlagen und Leitungen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung mit dem fachlichen Schwerpunkt Fernwärme. Sie übernehmen die Koordination und Abstimmung mit allen internen und externen Beteiligten der Baumaßnahmen, wie Ingenieurbüros, Behörden und Anliegern Sie koordinieren den Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach den geltenden Richtlinien und Verordnungen. Sie erstellen Aufmaße und führen die technische Rechnungsprüfung durch (inkl. Kostenverfolgung, Nachtragsbearbeitung und Nachkalkulation). Sie vertreten die WSW als Bauherrn in der Ausführungsphase. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss. Sie bringen umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften der technischen Regelwerke, Normen und Verordnungen im Bereich des Infrastrukturausbaus sowie der rechtlichen Regelwerke wie z.B. VOB und UVV mit. Sie haben Erfahrung im Straßenbau sowie im Leitungs- und Anlagenbau für die Infrastrukturen der Gas-, Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung. Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B. Home Office Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) 30 Urlaubstage, Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote Betriebsrestaurant, Parkplätze für Rad und Auto sowie Stromladestellen für Elektro-Autos Bikeleasing Sie möchten einen entscheidenden Schritt gehen und mit uns zusammen Ihren und unseren Weg in die Zukunft gestalten? Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden. Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidatinnen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.