Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Bereich Metallbau, u. a.:
Einbau von Schließ- und Sicherheitsanlagen und Installation von mechanischen, hydraulischen und elektrischen Antrieben für Türen, Tore etc. Fertigen und Montieren von Geländern, Handläufen, Überdachungen, Fassadenelementen, Türen, Toren, Fensterrahmen oder Schutzgittern aus Stahl oder anderen Metallen
Regelmäßige Kontrolle des Gesamtzustandes der zu betreuenden Objekte, hierbei u. a. Feststellung der Verkehrssicherheit, Feststellung technischer und baulicher Mängel