Die Stelle ist befristet bis zum 30.06.2028. Seit dem 01. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Umsetzung dieses Gesetzes sollen „Hinweiskarten Gewässerrandstreifen“ erarbeitet werden. Ihre Aufgaben · Erarbeitung der Hinweiskarten Gewässerrandstreifen, die im Rahmen der Umsetzung des Volksbegehrens für mehr Artenvielfalt in Bayern „Rettet die Bienen“ zu erstellen sind · Erarbeitung und Überprüfung auf Richtigkeit anhand von historischen, rechtlichen und bautechnischen Unterlagen sowie Begutachtungen der Gewässer vor Ort · Digitale Dokumentation · Kommunikation mit betroffenen Grundstückseigentümern, Behörden und Interessenvertretern Ihr Profil · Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Studiengang Bau- oder Umweltingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang (Abschluss Diplom-Ingenieur (FH), Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Science (B.Sc.)) · Verständnis für gewässerspezifische Zusammenhänge · Hohes Interesse an Umweltthemen und am Verwaltungshandeln zum Schutz der Umwelt · Selbständiges und zielgerichtetes Arbeiten · Gute schriftliche sowie mündliche Ausdrucksweise · Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Ausdauer und die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Wasserwirtschafts- und Kreisverwaltungsbehörden sowie Privatpersonen · Bereitschaft zu Außendiensten · Gute EDV-Kenntnisse in MS-Office · Grundkenntnisse in der Anwendung von Geo-Informationssystemen · Führerschein der Klasse B Wir bieten u.a.: · Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet an einem modernen Arbeitsplatz · Flexible Arbeitszeiten · Tarifgemäße Vergütung und soziale Leistungen nach dem TV-L · Jahressonderzahlung · Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) · Eine abwechslungsreiche und zukunftsorientierte Aufgabe · Ein gutes Betriebsklima und kollegialen Zusammenhalt · Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u. a. durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, Home-Office Möglichkeiten · Einen Arbeitsplatz nahe am Zentrum Regensburg mit guter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, Parkmöglichkeiten vor Ort Bewirb Dich jetzt Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorgaben der Entgeltordnung zum TV-L, bei Vorliegen der Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10. Die Stelle ist für eine Besetzung mit schwerbehinderten Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist. Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg setzt sich zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern verstärkt für die Belange der Frauen ein und begrüßt die Bewerbung von Frauen ausdrücklich. Für eventuelle Fragen und Auskünfte können Sie gerne mit uns unter der Tel.-Nr. 0941/78009-130, Frau Gleixner (fachliche Fragen; MO bis MI jeweils Vormittag) oder -307, Frau Hutschenreuther (personalrechtliche Fragen) Kontakt aufnehmen. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer B-1-2025 bis spätestens 23. Februar 2025 möglichst per E-Mail (eine zusammenhängende pdf-Datei) an: bewerbungenwwa-r.bayern.de Sie können Ihre Bewerbung auch per Post an uns senden: Wasserwirtschaftsamt Regensburg Personalstelle Landshuter Straße 59 93053 Regensburg Weitere Informationen über unsere Behörde sowie über die Aufgaben der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung erhalten Sie auf unserer Homepage: www.wwa-r.bayern.de Informationen zur Datenerhebung gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO): Das WWA Regensburg erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs.1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art. 22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Ansprechpartner für den Datenschutz erreichen Sie unter helmut.holzerwwa-r.bayern.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu. Sie wollen mehr über uns erfahren? www.wwa-r.bayern.de/stellenangebote https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/wasserprofis/index.htm