Ihre Aufgaben
* die Flurbereinigungsverfahren mit Hilfe von GIS-Anwendungen wie z.B. LEFIS oder QGIS zu unterstützen und zu bearbeiten
o dazu gehört z.B. das Einlesen der NBA-Daten für alle Projekte, neue Funktionen zu testen und das Datenmanagement zu begleiten
* die notwendigen Daten für die Erstellung der Wertermittlung zu erfassen und zuführen
* bei der Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze und bei der Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) mitzuwirken
* aktive Mitarbeit bei der Durchführung der Planwunschgespräche mit den Teilnehmern im Flurbereinigungsverfahren
* die Zuteilung (Bildung der neuen Flurstücke/Grundstücke) zu berechnen und bei der Planung mitzuwirken
* bei der Aufstellung und Bekanntgabe des Flurneuordnungsplans oder Flurbereinigungsplans sowie der Bearbeitung von Widersprüchen unterstützend tätig zu sein
* die Unterlagen für die Berichtigung der öffentlichen Bücher zu erstellen
* selbstständig Verfahren des Freiwilligen Landtausches nach §§ a-i Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie §§ 53-55 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) durchführen
1. Ihr Profil
* abgeschlossene Berufsausbildung als Geomatikerin bzw. Geomatiker oder Vermessungstechnikerin bzw. Vermessungstechniker
* Erfahrungen bei der Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren sind wünschenswert
* gute Fachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit CAD-Software und vermessungstechnischer Auswertungssoftware
* Grundkenntnisse in ArcGIS und QGIS sind wünschenswert
* Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sind wünschenswert
* gute Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Standardsoftware (MS Office)
* Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit sowie eine hohe Belastbarkeit
* uneingeschränkte Außendienstfähigkeit
* PKW-Führerschein und Fahrpraxis
Wir unterstützen Sie gern bei der Erweiterung und Festigung Ihrer Fachkenntnisse.
2. Das bieten wir Ihnen
* ein attraktiver und sicherer Arbeitsplatz: Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre mit einem hilfsbereiten Team in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
* ein freundliches und hilfsbereites Team, das Sie herzlich willkommen heißt
* eine kompetente und strukturierte Einarbeitung in das Aufgabengebiet
* flexible Arbeitszeiten
* Teilzeit und die Möglichkeit, auch ortsunabhängig zu arbeiten
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* 30 Tage Urlaub
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen bzw. Bewerber, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind aufgefordert neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen und Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles Arbeitszeugnis sowie ggf. vorhandene weitere Arbeitszeugnisse den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber, die im laufenden Kalenderjahr die Ausbildung zur Vermessungstechnikerin bzw. zum Vermessungstechniker oder die Ausbildung zur Geomatikerin bzw. zum Geomatiker abschließen, sind aufgefordert ihr Abschlusszeugnis bis spätestens zum 31.08. nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter der erfolgreichen Bewerberin/ von dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.