Jetzt Karrierechancen entdecken und bewerben! Bauingenieur*in (m/w/d) im Straßen- und Radwegebau Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT Einsatzorte: Coesfeld | Münster Starttermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 31.12.NRW Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Coesfeld oder Münster eine/n Bauingenieur*in (m/w/d) im Straßen- und Radwegebau. Ihre Aufgaben und Möglichkeiten Operative Projektarbeit bei Baumaßnahmen in überwiegend besonders schwierigen Projekten (Objektbearbeitung in allen Phasen, Aufstellen der Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren, Abwickeln der Verträge) [nbsp] Ihr Profil abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren technischen Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar) langjährige praktische Erfahrung im Bauingenieurwesen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar Ihre weiteren Stärken Sie lösen Probleme strukturiert durch zielgerichtete Informationsgewinnung. Unsere Vorteile Kollegialität und Sinnhaftigkeit Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben Sicherheit und Versorgung Ihr Entgelt EG 12 TV-L Sie haben noch Rückfragen? Christian Müller Fachliche*r Ansprechpartner*in 02541 / 742 330 Jana Lawinsky Recruiter*in 02541 / 742 173 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Jetzt bewerben Das sollten Sie wissen Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.